Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft – Info-Flyer und Übersichtstabellen

Patienten-Informationen zum Herunterladen:

Praxen können die Patienteninformationen gerne bei unserer Versandabteilung anfordern.

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge in Deutschland sind für Schwangere verschiedene Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen routinemäßig vorgesehen. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Untersuchungen, die für die individuelle Vorsorge sinnvoll sein können. Sie müssen in der Regel von der Schwangeren als individuelle Gesundheitsleitungen (IGeL) selbst bezahlt werden.

Laboruntersuchungen Mutterschaftsvorsorge (Kassenleistung)

Grün hinterlegte Links in der Tabelle führen Sie zu weiteren Informationen.

ZeitpunktLaboruntersuchung
Möglichst früh
in der
Schwangerschaft
– ABO-Blutgruppe und Rh-Faktor (=Rhesusfaktor)
– 1. Antikörpersuchtest (AKS)
– Hämoglobin (Hb)
– Syphilis (Lues)
– Röteln (bei Schwangeren ohne dokumentierte Rötelnimmunität)
– HIV-Infektion (nach Einwilligung)
Chlamydia trachomatis-Infektion
– Hepatitis B
ab 10.SSW möglichEvtl. (kein Routine-Test und nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Kassenleistung):
Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) zum Screening auf die Chromosomenstörungen Trisomie 21, 18 und 13; (z. B. “Harmony-Test” )
ab 12.SSW möglichEventuell für Rh-negative Schwangere (und nur bei Einlingsschwangerschaft eine Kassenleistung):
Nicht-invasive Bestimmung des kindlichen Rh-Faktors
ab 6. Monat:Hämoglobin alle 4 Wochen bis 32.SSW, danach alle 2 Wochen bis zur Geburt
24.-27. SSW: 2. Antikörpersuchtest (AKS);
und jetzt (falls noch nicht schon erfolgt) für Rh-negative Schwangere zu empfehlen:
Nicht-invasive Bestimmung des kindlichen Rh-Faktors
25.-28. SSW: Screening auf Schwangerschaftsdiabetes: “einfacher” Glucosetoleranztest (50 g-oGTT)

Sinnvolle Untersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

ZeitpunktLaboruntersuchung
Möglichst früh
in der Schwangerschaft
– Zytomegalie
Toxoplasmose
– Windpocken
Ringelröteln
Beachte: Bei einem sog. “begründeten Verdacht” auf eine akute Infektion trägt die Krankenkasse die Kosten (Kassenleistung). Ein begründeter Verdacht besteht, wenn in der Schwangerschaft für die Infektion verdächtige Symptome auftreten oder wenn ein sogenannter signifikanter Kontakt mit einer Infektionsquelle stattgefunden hat.
ab SSW 10+0:Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) zum Screening auf die Chromosomenstörungen Trisomie 21, 18 und 13 (z. B. “Harmony-Test”); ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Kassenleistung
12.-14. SSW:Evtl. kombiniert mit dem 1. US-Screening:
“Ersttrimester-Screening, ETS” zum Screening auf Chromosomenstörungen u.a. Trisomie 21
und/oder
Präeklampsie-Screening
25.-28. SSW:Screening auf Schwangerschaftsdiabetes: “großer” Glucosetoleranztest (75 g oGTT)
35.-37. SSW:B-Streptokokken-Infektion