Immunhämatologie

Der Schwerpunkt der Abteilung liegt in der Blutgruppenbestimmung und in den beiden Antikörpersuchtests (Frühschwangerschaft und 24.-27. Schwangerschaftswoche) im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge. Bei auffälligem Antikörpersuchtest erfolgt die Antikörperdifferenzierung sowie die Titerbestimmung. Bei der deutlichen Mehrzahl der nachgewiesenen Blutgruppenantikörper sind entweder gar keine Kontrollen erforderlich, oder regelmäßige Titerkontrollen sind ausreichend.

Bei Schwangeren mit abgeschwächtem Merkmal RhD untersuchen wir mittels PCR, ob eines der häufigen weak D Typ 1 bis 3 vorliegt – bei diesen kann die Rh-Prophylaxe entfallen – oder ob es sich um eine partiale RhD-Eigenschaft handelt, dann wäre eine Rhesusprohylaxe notwendig.

Bei RhD-negativen Schwangeren bestimmen wir den fetalen Rh-Faktors aus freier fetaler DNA im mütterlichen Blut. Das ist ab der 11. Schwangerschaftswoche möglich, doch empfehlen wir die Bestimmung mit dem 2. AKS (Antikörpersuchtest), dann befinden sich die beiden Werte, auf denen die Entscheidung für oder gegen eine Propylaxe beruht, auf einem Befund.

In etwa 40 % der Fälle ergibt die Untersuchung, dass das Kind RhD-negativ ist, so dass mit Hilfe der Untersuchung in jeder zweiten bis dritten Schwangerschaft die Rh-Prophylaxe entfallen kann. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere ausführlichen Informationen für Patienten.

Informationen für Ärzte bez. fetalem Rh-Faktor aus freier fetaler DNA im mütterlichen Blut

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Dr. med. Rudolf Alkier

Ärztlicher Gutachter nach §65 FeV, Facharzt für Laboratoriumsmedizin