Wird die Glucosemessung in der Praxis durchgeführt, wird der Patientin je nach Test
– nach einer Stunde (50-g-oGTT) oder
– nüchtern, nach einer und nach zwei Stunden (75-g-oGTT)
EDTA-Blut oder NaF-Blut abgenommen.
Bitte beachten Sie, dass als Messsystem derzeit nur das Gerät HaemoCue zugelassen ist. Insbesondere Handmessgeräte weisen eine zu große Messungenauigkeit auf und dürfen laut Richtlinien nicht verwendet werden.
Da die Grenzwerte in den Mutterschafts-Richtlinien für die Messung im venösen Plasma gültig sind, muss bei Messung im venösen Vollblut (z. B. im EDTA-Blut ohne vorherige Zentrifugation) das Ergebnis auf Plasma umgerechnet werden. Hierzu ist das Ergebnis im Vollblut mit dem Faktor 1,11 zu multiplizieren. Die neuere Generation des HaemoCue-Gerätes lässt sich so einstellen, dass das Gerät diese Korrektur automatisch vornehmen kann.
EBM-Abrechnungsziffer für die Glucosemessung in der Praxis: 01812