Neben der humoralen Immunabwehr (Antikörperbildung) führt eine SARS-CoV-2 Infektion auch zur Ausbildung einer zellulären Immunantwort (T-Zellantwort). Nach Infektionen mit Coronaviren scheint die zelluläre Immunantwort länger anzuhalten im Vergleich zur Antikörperantwort. Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unserem T-Zelltest finden Sie in der folgenden Übersicht.
Bitte beachten Sie: Für den SARS-CoV-2 spezifischen T-Zelltest, wie er in unserem Labor durchgeführt wird, gilt:
Dieser Test ist nicht geeignet zum Nachweis einer “Kreuzimmunität” oder “Grundimmunität”
gegenüber SARS-CoV-2!
Ein positives Ergebnis unseres T-Zelltests ist kein Nachweis einer Immunität gegenüber SARS-CoV-2!
Aktuell kann der SARS-CoV-2 spezifische T-Zelltest nur nach vorheriger telefonischer Voranmeldung durchgeführt werden!
Alle FAQ schließen
Unser Labor setzt den Test vor allem ein zum Nachweis einer früheren SARS-CoV-2 Infektion.
Die Symptome bei COVID-19 können sehr stark variieren, bei der Mehrzahl der Personen treten jedoch nur milde Symptome auf. Viele Personen vermuten bei sich eine zurückliegende Infektion. Oft wurde zum damaligen Zeitpunkt aber kein Erregernachweis mittels PCR gemacht oder der PCR-Test war negativ. Soll eine frühere Infektion abgeklärt werden, empfehlen wir in der Regel einen SARS-CoV-2 Antikörpertest durchzuführen. Sollte dieser negativ oder schwach positiv ausfallen, so kann der T-Zelltest eine zusätzliche Information im Hinblick auf eine möglicherweise durchgemachte Infektion liefern. Jedoch kann auch bei negativem T-Zelltest eine frühere SARS-CoV-2 Infektion nicht sicher ausgeschlossen werden.
Es ist nach wie vor unklar, zu welchem Grad die Titer der Antikörper, die das SARS-CoV-2 Spike- bzw. Nukleocapsid-Protein binden, mit einem Schutz vor einer Reinfektion oder schweren Erkrankung korrelieren. Dies gilt ebenso für die T-Zellantwort.
Der Nachweis einer akuten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgt über den direkten Erregernachweis. Als „Goldstandard“ für die Diagnostik gelten die PCR-Nachweissysteme mit Untersuchungsmaterial aus den Atemwegen. Serologische und zelluläre Testverfahren aus dem Blut erfassen vor allem frühere Infektionen und werden bislang meist für epidemiologische Studien eingesetzt. Der Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen T-Zellen schließt die Infektiosität eines Patienten aber nicht aus. Bei einem positiven T-Zelltest und COVID-19-kompatibler Symptomatik oder Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion ist eine PCR-Untersuchung aus den Atemwegen erforderlich.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schreibt hierzu in der “COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1)”:
…§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist …
5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, …
Meldepflichtig sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf COVID-19 sowie der Nachweis des Erregers SARS-CoV-2, soweit er auf eine akute Infektion hinweist. Eine Meldung eines positiven T-Zelltests würde nur dann erfolgen, wenn z.B. aufgrund durchgeführter Voruntersuchungen und anamnestischer Angaben ein Hinweis auf eine akute Infektion vorliegt.
Vermutlich nicht.
Unser ELISPOT-Test weist die Antwort des zellulären Immunsystems gegen mehrere SARS-CoV-2 Proteine (SNMO) mit über 200 verschiedenen Peptiden nach. Wir gehen davon aus, dass einzelne Mutationen in Virusproteinen keinen wesentlichen Einfluss auf unsere ELISPOT-Methode haben.
In Deutschland vorkommende „endemische“ Coronaviren (HKU1, OC43, 229E und NL63) verursachen meist nur milde, gelegentlich auch schwere Erkältungserkrankungen. Die Proteine dieser endemischen Coronaviren zeigen Strukturähnlichkeiten zu SARS-CoV-2-Proteinen. Daher sind nach früherer Infektion mit den endemischen Coronaviren im T-Zelltest prinzipiell auch Kreuzreaktionen möglich, aber nach unserer bisherigen Erfahrung eher die Ausnahme. Da unser T-Zelltest keine spezifischen Antigene der endemischen Coronaviren enthält, eignet sich unser Test nicht zum Nachweis einer “Kreuzimmunität”. Fallen der T-Zelltest und ein zusätzlich durchgeführter SARS-CoV-2-Antikörpertest positiv aus, spricht dies mit großer Wahrscheinlichkeit für eine abgelaufene SARS-CoV-2-Infektion.
Bislang nicht geklärt.
Derzeit sind für Geimpfte keine serologischen Korrelate (Antikörpertiter) definiert, die als Surrogatmarker für bestehende Immunität geeignet wären. Dies gilt ebenso für die T-Zellantwort. Eine Bewertung von T-Zelltesten in Bezug auf das Vorhandensein oder die Dauer einer Immunität kann daher nicht erfolgen. Der T-Zelltest kann nur die Frage beantworten, ob SARS-CoV-2 spezifische T-Zellen gebildet wurden.
Eine Empfehlung zur Bestimmung der T-Zell-Antwort gibt es bisher nicht.
Nach Impfung werden in den allermeisten Personen Antikörper gegen das Spike-Protein von SARS-CoV-2 gebildet. Bei älteren Personen oder Personen mit einem Immundefekt oder unter immunsuppressiver Therapie kann die Antikörperbildung nach der Impfung ausbleiben. Mit einem T-Zelltest kann überprüft werden, ob im zellulären Teil des Immunsystems eine Reaktion auf den Impfstoff erfolgt ist. Inwiefern dadurch ein Schutz vor SARS-CoV-2 gegeben ist, lässt sich mit dem Test bisher nicht beantworten.
Alle derzeitigen Impfstoffe enthalten von SARS-CoV-2 nur das Spike-Protein. Im T-Zelltest setzen wir auch einen Peptidpool (MNO) ein, der keine Peptide aus dem Spike-Protein enthält. Findet eine Reaktion der T-Zellen bei diesem MNO-Pool statt, so spricht dies für eine frühere SARS-CoV-2 Infektion.
Soll eine frühere Infektion abgeklärt werden, empfehlen wir in der Regel einen SARS-CoV-2 Antikörpertest durchzuführen. Liegt bereits eine Impfung vor, so muss bei dieser Fragestellung ein Test gewählt werden, der keine Antikörper gegen das Spike-Protein erkennt. Dafür eignet sich z.B. ein Antikörpertest, der nur das Nukleokapsid-Protein von SARS-CoV-2 erkennt. Für eine Kontrolle der Antikörper nach Impfung eignet sich dieser Test nicht, hierfür muss ein Test Antikörper gegen das Spike-Protein erkennen.
Nein.
Bisher kann nur mit einem positiven PCR-Test der Infektionszeitpunkt nachgewiesen werden. Weder mit einem Antikörpertest noch mit einem T-Zelltest kann der Zeitpunkt der Infektion ermittelt werden.
Ja.
Die Tests für die Messung der SARS-CoV-2-spezifischen T-Zellantwort sind nicht standardisiert. Die Ergebnisse unterschiedlicher Tests sind nicht direkt vergleichbar. Je nach Test, den ein Labor einsetzt, gibt es Unterschiede in den eingesetzten Peptiden für die T-Zellstimulation, den Inkubationsbedingungen und der Beurteilung der Stimulationsantwort.
Für den Nachweis der SARS-CoV-2-spezifischen T-Zellantwort verwenden wir das ELISPOT Verfahren. Wir haben im Labor Enders mehrere ELISPOT Verfahren überprüft und uns für einen Test entschieden, der eine T-Zellantwort gegen die SARS-CoV-2-Proteine Spike (S), Nukleokapsid-Protein (N), Membranprotein (M) und mehrere open reading frame Proteine (O) nachweisen kann. Mit dem Test erfassen wir die T-Zellen, die sich nach Stimulation über Nacht mit den SARS-CoV-2 Peptiden aktivieren lassen und das Zytokin Interferon-gamma bilden.
Für den T-Zelltest benötigen wir eine Heparinmonovette (Li-Hep., 7,5 ml). Zusätzlich führen wir immer eine Bestimmung der SARS-CoV-2-Antikörper durch. Hierfür benötigen wir eine Serummonovette (7,5 ml). Die Blutentnahme muss montags bis donnerstags erfolgen. Das Material muss spätestens einen Tag nach Abnahme bei uns im Labor (vor 14 Uhr) eintreffen, optimalerweise am Tag der Abnahme!
Proben, die am Freitag, an Wochenenden oder an Tagen vor Feiertagen eingehen, können nicht bearbeitet werden.
Blutabnahmen in unserem Labor sind möglich. Für die Terminvergabe ist eine telefonische Voranmeldung (0711/6357-0) erforderlich.
Eingesandte Proben für den SARS-CoV-2 spezifischen T-Zelltest können aktuell nur nach vorheriger telefonischer Voranmeldung bearbeitet werden!
Bei jeder Einsendung bitten wir um folgende Angaben:
• Wurde beim Patienten SARS-CoV-2 mittels PCR oder Schnelltest nachgewiesen? Falls ja, wann war das?
• Gab es COVID-19-Symptome? Falls ja, wann?
• Erfolgte eine SARS-CoV-2 Impfung? Falls ja, wann/wie oft und welcher Impfstoff wurde verwendet?
Der Test ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kosten für Selbstzahler betragen 163,19 € (Privat x Faktor 1,15).
Wir hoffen, mit dieser Übersicht die wichtigsten Fragen zum Test beantwortet zu haben.
Bitte beachten Sie, dass die Erkenntnisse zu SARS-CoV-2 und COVID-19 sehr dynamisch sind. Unsere Informationen werden regelmäßig überprüft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.