Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, liebes Praxis-Team,
auf Grundlage eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) ist es vorgesehen, das Screening auf Hepatitis B bereits in der Frühschwangerschaft durchzuführen. Damit wird die Testung auf HBsAg vom dritten in das erste Trimenon vorgezogen. Darüber hinaus soll nicht geimpften Schwangeren mit erhöhtem Expositionsrisiko auch eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen werden.
Bislang wurde die Untersuchung auf eine Hepatitis-B-Virus (HBV)-Infektion der Mutter nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst nahe am Geburtstermin, durchgeführt. Bei nachgewiesener Infektion wird das Neugeborene unmittelbar post partum aktiv und passiv immunisiert.
Am 30. Juni 2023 ist eine Änderung der Mutterschaftsrichtlinien in Kraft getreten. Damit hat der G-BA die Mutterschaftsrichtlinien an die aktualisierte S3-Leitlinie zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion aus dem Jahr 2021 angepasst. Neuere Untersuchungen haben gezeigt, daß nicht erst bei der Geburt, sondern bereits auch in utero ein HBV-Transmissionsrisiko besteht, welches bei hoher mütterlicher Viruslast zunimmt. Dieses Risiko kann durch eine frühzeitige antivirale Therapie, welche idealerweise nach dem 1. Trimenon, aber noch vor der 28. Schwangerschaftswoche eingeleitet wird, signifikant minimiert werden. Bei erst späterem Einsatz dagegen kann eine antivirale Therapie ihre Wirksamkeit nicht ausreichend entfalten, so daß das Risiko einer Transmission auch trotz aktiv/passiver Immunisierung unmittelbar post partum nicht immer ausreichend gesenkt ist. Die Untersuchung auf HBsAg soll deshalb bei einer Schwangeren zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen.
Vor diesem Hintergrund werden wir die Testung auf HBsAg im Rahmen der Mutterschaftserstuntersuchung automatisch zusätzlich zu den zu diesem Zeitpunkt übrigen vorgesehenen serologischen Untersuchungen durchführen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch unter 0711 6357120 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Martin Enders, Dr. Robert Beck, Dr. Friedemann Tewald