zuletzt überarbeitet: Feb 2023
Neue Regelung am 1. März 2023:
siehe Praxisnachrichten der KVB vom 28.Februar 2023
und Nachrichten zum Praxisalltag der KVBW (28. Feb. 2023)
- Ab dem 1. März 2023 fallen die präventive Testungen nach der Coronavirus-Testverordnung weg. Der Bund stellt die Kostenübernahme für die Testung asymptomatischer Personen ganz ein. Das Muster OEGD kann nicht mehr verwendet werden.
- Bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Symptomen kann weiterhin ein Abstrich durchgeführt und ein PCR-Test (oder auch Antigentest) im Labor beauftragt werden.
- Aufträge an das Labor nur noch über Muster 10 (Muster 10C und OEGD fallen weg)
Weitere Informationen finden Sie unter: