Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2

  • Antikörper-Teste sind NICHT für die Akutdiagnostik geeignet. Bei klinischem Verdacht auf eine akute COVID-19-Erkrankung sollte eine Untersuchung mittels PCR aus Proben der oberen bzw. tiefen Atemwegen erfolgen.
  • Der Antikörper-Nachweis kann
    • einen Hinweis auf eine bereits durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 geben
    • bzw. eine Antikörperantwort nach einer COVID 19-Impfung anzeigen.
      Zur Kontrolle nach den derzeit verfügbaren Impfungen sind nur Teste geeignet, die Antikörper gegen das Spike-Protein (S) von SARS-CoV-2 nachweisen.
  • In unserem Labor stehen Immunoassays für die quantitative Bestimmung von IgG Antikörpern gegen das Spike-Protein (S1-Domäne bzw. RBD = Rezeptor-bindende Domäne) zur Verfügung. Das Ergebnis wird in BAU/ml (Binding Antibody Units) angegeben. Die Teste wurden mit dem neuen „First WHO International Standard for anti-SARS-CoV-2 immunoglobulin“ kalibriert.
  • Bitte beachten Sie:
    Da momentan kein “Schutzgrenzwert” für SARS-CoV-2 spezifische Antikörper nach Impfung existiert, kann von Seiten des Labors basierend auf dem gemessenen Wert keine Empfehlung für den Zeitpunkt einer möglichen Boosterimpfung ausgesprochen werden.
  • Die Unterscheidung zwischen einer Antikörperbildung nach SARS-CoV-2 Wildvirus-Infektion oder nach einer Impfung ist durch Immunoassays möglich, die nur Antikörper gegen das Nukleokapsid-Protein (N) nachweisen (z.B. SARS-CoV2 polyvalent. ECLIA, Roche). Diese Antikörper treten nach Wildvirus-Infektion auf, nicht jedoch nach einer Impfung mit den derzeit eingesetzten Impfstoffen.
  • Für die bestmögliche Sensitivität empfehlen wir Antikörperteste frühestens 4 Wochen nach dem letzten Impftermin bzw. nach Erkrankungsbeginn oder einer vermuteten SARS-CoV-2 Infektion durchzuführen. Bei Proben, die mehr als 2 bis 3 Wochen nach Erkrankungsbeginn entnommen wurden, beträgt die Sensitivität des SARS-CoV-2-Antikörpernachweises 93-100%, die Spezifität liegt bei über 99%.
  • Bitte geben sie bei Anforderung der Untersuchung die Indikation an:
    • V.a. SARS-CoV-2 Infektion mit Datum des Symptombeginns, Datum des positiven SARS-CoV-2-Erregernachweises im Abstrich bzw.
    • Antikörperbestimmung nach Impfung mit Datum der letzten Impfung, Anzahl der erhaltenen Impfungen, Impfstoff

Untersuchungsmaterial: Serum oder EDTA-Plasma

Abrechnung:

Die Bestimmung der Antikörper gegen SARS-CoV-2 ist momentan keine Kassenleistung
Der Test kann angefordert werden als:

IGeLGOÄ-Ziffer: 4400 (1,0 fach)17,49 €
PrivatleistungGOÄ-Ziffer: 4400 (1,15 fach)20,11 €

Antikörpernachweis bei V.a. akute Infektion

Der indirekter Erregernachweis mit Zeitbezug zu klinischer COVID-19-Symptomatik kann eine Kassenleistung sein.
Ein positiver Antikörpernachweis ist bei V.a. auf akute SARS-CoV-2-Infektion meldepflichtig (Nachweis einer IgG-Ak Serokonversion).

Siehe “Nachrichten zum Praxisalltag” vom 8. Mai 2020 (KVBW)