Zu Beginn der ersten Schwangerschaft werden im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien unter anderem die wichtigen Blutgruppenmerkmale A, B, O und der Rhesusfaktor D (RhD) bestimmt. Wenn eine Mutter den Rhesusfaktor D (RhD) nicht trägt, wir sie als Rhesus-negativ bezeichnet.
Für wen ist die Untersuchung gedacht?
Die Untersuchung ist nur für Rhesus-negative Schwangere vorgesehen.
Welche Probleme können bei Rhesus-negativen Schwangeren auftreten?
Kommt eine Rhesus-negativer Mensch im Blutkreislauf in Kontakt mit Rhesus-positiven Erythrozyten (roten Blutkörperchen) kann er gegen den für ihn fremden RhD Antikörper bilden.
Unter der Geburt gelangen häufig kindliche Erytrozyten in den Kreislauf der Mutter, seltener passiert dies schon im letzten Drittel der Schwangerschaft. Ist das Kind Rhesus-positiv und die Mutter Rhesus-negativ können dadurch die oben beschriebenen Antikörper gebildet werden. Diese können dann in einer folgenden Schwangerschaft mit einem Rhesus-positivem Kind zu teils massiver Blutarmut des Kindes führen.
Um das zu verhindern wird bisher allen Rhesus-negativen Schwangeren in der 28. SSW (Schwangerschaftswoche) eine sog. Rhesusprophylaxe gespritzt – egal ob das Kind Rhesus-positiv oder Rhesus-negativ ist .
Was wird mit der Untersuchung erreicht?
Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit im mütterlichen Blut zu untersuchen, ob das Kind Rhesus-positiv oder Rhesus-negativ ist.
Wenn der Test ergibt, dass das Kind Rhesus negativ ist, kann auf die Gabe der Rhesusprophylaxe in der SSW 28 verzichtet werden.
Nach der Entbindung wird – wie gehabt – die Blutgruppe des Kindes bestimmt und auf Grund dieses Ergebnisses entschieden, ob nach der Entbindung eine Rhesusprophylaxe verabreicht werden muss.
Wer kann diese Untersuchung veranlassen?
Da es sich um eine genetische Untersuchung nach Gendiagnostik-Gesetz (GenDG) handelt, kann die Aufklärung und Durchführung der Untersuchung nur durch eine Frauenärztin oder einen Frauenarzt erfolgen.
Wer trägt die Kosten der Untersuchung?
Ab 01. Juli 2021 ist diese Untersuchung für Rhesus-negative Schwangere mit einer Einlingsschwangerschaft eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenkassen bezahlen den Test ebenfalls.
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