Neue ESPGHAN-Leitlinie 2020
In der ESPGHAN-Leitlinie von 2012 wurde erstmals die Möglichkeit erwähnt, die Diagnose der Zöliakie bei Kindern allein auf Basis serologischer Untersuchungen zu stellen.
Die neue Leitlinie von 2020 empfiehlt jetzt folgendes Vorgehen:
- Zur Abklärung bei Verdacht auf Zöliakie ist die Bestimmung von gesamt-IgA und IgA-Antikörpern gegen Transglutaminase 2 (tTG-IgA) anderen Vorgehensweisen überlegen.
- Ist tTG-IgA auf mehr als das 10-fache der oberen Normgrenze erhöht (in unserem Labor entspricht dies >50 kU/l), sollte die Diagnose durch die Bestimmung der Endomysium-IgA-Ak aus einem neuen Serum bestätigt werden. Danach kann, zumindest bei Kindern, eine Zöliakie als gesichert angesehen werden. In Absprache mit den Eltern kann auf eine bioptische Abklärung verzichtet werden.
- Sind die tTG-IgA-Ak positiv, aber der Titer liegt unter 50 kU/l, wird eine bioptische Abklärung mit mindestens 4 Biopsien aus dem distalen Duodenum und mindestens eine aus dem Bulbus duodeni angeraten.
- Liegt ein IgA-Mangel vor, das heißt, der IgA-Spiegel liegt unterhalb der Norm (bei Kindern bis 3 Jahren) oder unter 0,2 g/l (bei Kindern über 3 Jahren), wird die Bestimmung der IgG-Antikörper gegen desaminiertes Gliadin (anti-Gliadin-IgG) oder tTG-IgG-Ak empfohlen. Anti-Transglutaminase-IgG-Ak haben jedoch eine niedrigere Sensitivität als anti-Gliadin-IgG.
- Die positive Testung auf die HLA-Risikoallele DQ2 und DQ8 ist, im Gegensatz zur Leitlinie 2012, kein obligates Kriterium mehr für eine rein serologische Diagnose ohne Biopsie.